Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lat. proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet die umfassendste Sachherrschaft, welche die Rechtsordnung an einer Sache zulässt. Merkmale moderner Formen des Eigentums sind die rechtliche Zuordnung von Gütern zu einer natürlichen oder juristischen Person, die Anerkennung der beliebigen Verfügungsgewalt des Eigentümers und die Beschränkung des Eigentümerbeliebens durch Gesetze. Eigentum ist in den meisten Verfassungen als Grundrecht geschützt, aber nicht inhaltlich bestimmt. Der materiale Gehalt des Eigentums ergibt sich aus einer Vielzahl von Gesetzen des Privatrechts und Öffentlichen Rechts (Bodenrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Denkmalschutz, Umweltrecht, Steuergesetze etc.; als Besonderheit: Tierschutz) oder gerichtlichen Präzedenzfällen. Man spricht daher auch von Eigentum als einem „Bündel von Rechten und Berechtigungen“, das die Beziehungen und das Handeln zwischen Personen symbolisiert. Der Gehalt des Eigentumsbegriffs ist nicht statisch und naturgegeben, sondern entwickelt sich im Laufe der Zeit durch die gewohnheitsrechtliche Praxis, Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Wörter

Diese Tabelle zeigt das Beispiel für die Verwendung von Wortlisten zum Extrahieren von Stichwörtern aus dem obigen Text.

WortHäufigkeitAnzahl der ArtikelRelevanz
eigentum423070.176
eigentums32530.175
gehalt26210.105
eigentumsordnung130.087
eigentumsverhältnis130.087

This website uses cookies to ensure you get the best experience on our website. Learn more. Got it.