Grundschuld
Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Sie ähnelt der Hypothek, ist aber im Gegensatz zu dieser nicht an eine bestimmte Forderung gebunden.
Wörter
Diese Tabelle zeigt das Beispiel für die Verwendung von Wortlisten zum Extrahieren von Stichwörtern aus dem obigen Text.
Wort | Häufigkeit | Anzahl der Artikel | Relevanz |
---|---|---|---|
grundschuld | 2 | 19 | 0.437 |
erbbaurecht | 1 | 21 | 0.217 |
grundstücksgleichen | 1 | 21 | 0.217 |
geldbetrages | 1 | 22 | 0.216 |
wohnungseigentum | 1 | 32 | 0.209 |