Streik
Der Streik Ist eine vorübergehende Verweigerung der Arbeitsleistung einer verhältnismäßig großen Anzahl von Arbeitnehmern, um ein gemeinsames Ziel im Rahmen ihrer Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse zu erreichen. Deren kollektive Arbeitsniederlegung verletzt - nach dem kollektiven Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland - nicht ihre Arbeitspflicht, da für die Dauer des Streiks das Beschäftigungsverhältnis als suspendiert gilt.
Wörter
Diese Tabelle zeigt das Beispiel für die Verwendung von Wortlisten zum Extrahieren von Stichwörtern aus dem obigen Text.
Wort | Häufigkeit | Anzahl der Artikel | Relevanz |
---|---|---|---|
arbeitsniederlegung | 2 | 10 | 0.422 |
streiks | 2 | 180 | 0.322 |
streik | 2 | 219 | 0.315 |
streikverbot | 1 | 4 | 0.227 |
streikrecht | 1 | 10 | 0.211 |